Flugsportschule Rhein –Main-Neckar
Nächstenbacher Str. 2a, 69488 Birkenau / Odenwald
Tel 06201-34626, mobil 0179-1037898
Fax 06201-34168
Allgemeine Vertragsbedingungen
Der gemeldete Pilot nimmt laut seiner umseitigen Anmeldung an einer Veranstaltung laut Programm der Flugschule teil.
Bei Benutzung der Schulfluggeräte ist der Schüler entsprechend den Vorschriften des Bundesluftfahrtgesetzes haftpflicht-versichert (bis 1Mio DM Schadenssumme).
Muss der Teilnehmer die Veranstaltung vor Erreichen des Zieles abbrechen, so kann er innerhalb eines Jahres wahlweise das restliche Programm ohne zusätzliche Bezahlung an einem anderen Termin nach Vereinbarung mit der Schule nachholen, jedoch ohne die Möglichkeit der Minderung der Kursgebühr (gilt nur für Kurse, nicht für Reisen).
Die Fluglehrer der Schule können einen Schüler wegen wiederholter Nichtbeachtung ihrer Anweisungen oder wegen erkennbar mangelnder Befähigung von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen. Im zweiten Falle wird eine Vereinbarung über einen teilweisen Ersatz der Gebühr getroffen. Bei Ausschluss wegen mehrfacher Nichtbeachtung von Lehreranweisungen bleibt der Schüler zur Bezahlung der vollen Kursgebühr verpflichtet.
Der Teilnehmer zahlt die im aktuellen Programm angegebene Gebühr. Mit der Anmeldung erfolgt eine Anzahlung in Höhe des in der Sonderausschreibung angegebenen Betrages. Gebühren für Veranstaltungen ohne Sonderausschreibung sind am ersten Veranstaltungstag zu entrichten.
Tritt der Teilnehmer bis zu zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag (Anmeldung) zurück, so hat er eine Storno-/Bearbeitungsgebühr in Höhe des in der Sonderausschreibung angegebenen Betrages zu zahlen.
Bei späterem Rücktritt verbleibt die Anzahlung nur dann bei der Schule, wenn anderen Interessanten abgesagt wurde.
Bei Rücktritt während der Veranstaltung erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung der Gebühr.
Die Schule und ihr Personal haften für Unfall- und Unfallfolgeschäden nur soweit, als eine Versicherung – ohne bei den obengenannten Rückgriff zu nehmen – für den Schaden aufkommt. Jede darüber hinausgehende Haftung der Obengenannten ist für Schäden des Veranstaltungsteilnehmers ausgeschlossen und wird für Schäden Dritter vom Teilnehmer übernommen.
Der Haftungsausschluss gilt unabhängig vom Rechtsgrund, Zeitpunkt des Schadenseintrittes, Person des Schädigers und des Geschädigten, Umstand der Schädigungshandlung bzw. des schädigenden Ereignisses sowie deren Ursache und Art.
Der Teilnehmer versichert, physisch und psychisch den Anforderungen als Luftsportgeräteführer gewachsen zu sein und nicht an Gebrechen zu leiden, die sich durch das Fliegen und seine typischen Gefahren und Belastungen verstärken könnten. Er erklärt sich mit der oben aufgeführten Haftungsausschlussregelung einverstanden.
Der vorstehende Vertrag gilt unmittelbar oder sinngemäß auch für weitere Vertragsbeziehungen zwischen der Flugschule und dem Veranstaltungsteilnehmer und gilt mit der umseitig geleisteten Unterschrift als akzeptiert.
Weitergehende Vertragsbedingungen sind in den Sonderausschreibungen geregelt und gelten mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung der Flugschule als akzeptiert.
Flugschule Rhein-Main-Neckar